Uta und der DLV

Schiedsgerichtsverfahren und Vergleich im Rechtsstreit zwischen Uta Pippig und dem DLV 1998

Fakten

  • In einer nicht angemeldeten Dopingkontrolle außerhalb des Wettkampfs im April 1998 an ihrem Wohnort, wurde ein niedriger Epitestosteron-Wert bei Uta Pippig ermittelt. Dieser schlug sich in einem Testosteron/Epitestosteron-Quotienten nieder, der über dem damals zulässigen Wert lag.
  • Im ersten Test (A-Probe) wurde ein T/E-Quotient von 9,7:1, im zweiten Test (B-Probe) ein Quotient von 9,2:1 gemessen. Damit war das damals zulässige Verhältnis von 6:1 überschritten. Obwohl festgestellt wurde, dass Utas Testosteron-Wert im niedrigen bis normalen Bereich lag und das erhöhte Verhältnis Folge des niedrigen Epitestosteron-Wertes war, wurde Uta vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) suspendiert.
  • Die Tests ergaben keinerlei unnatürliche Substanzen in Utas Körper.
  • In Analysen und Gutachten kamen mehrere unabhängige Experten, darunter Dr. Robert Barbieri, Chief of Obstetrics and Gynecology am Brigham and Women´s Hospital in Boston (USA) und ausgewiesener Spezialist für Hormone und die Anwendung von Steroiden, sowie Prof. Dr. med. Horst Lübbert, Direktor der Gynäkologischen Endokrinologie und Reproduktionsmedizin des Universitätsklinikums der Freien Universität Berlin, zu dem Ergebnis, dass Utas vergleichsweise niedriger Epitestosteron-Wert und der dadurch erhöhte T/E-Quotient durch eine chronische Entzündung im Darmbereich (langwierige Durchfallerkrankung) und die gleichzeitige Einnahme oraler Kontrazeptiva (Antibabypille) verursacht worden ist.
  • In ihren Gutachten bestätigten Dr. Barbieri und Prof. Dr. Lübbert, dass orale Verhütungsmittel und Durchfall den T/E-Quotienten anheben können. Beide Ärzte legten dem DLV und dem Schiedsgericht schriftlichen Gutachten vor. In Dr. Barbieris Stellungnahme hieß es: „Der T/E-Quotient gilt nicht für Frauen, die orale Verhütungsmittel verwenden und Durchfall haben.” Dass Uta unter chronischen Störungen des Verdauungssystems litt, war der Öffentlichkeit bekannt. So kämpfte sie zum Beispiel beim Boston-Marathon 1996 mit starken Krämpfen und Unterleibsschmerzen, diagnostiziert als ischämische Kolitis. Nach ihrem Sieg musste sie für einige Tage zur stationären Behandlung ins Krankenhaus.

Schiedsgerichtsverfahren und Vergleich

  • Fast zwei Jahre lang wurden in dem Rechtsstreit Uta Pippig ./. DLV Gutachten, Berichte und Expertenmeinungen präsentiert und diskutiert. Weil man dennoch zu keiner abschließenden Einschätzung kommen konnte, wurde das Schiedsgericht im Rahmen des Deutschen Sportbunds (DSB) mit der Beurteilung des Falls betraut. Währenddessen blieb Uta von Wettkämpfen suspendiert.
  • Vorsitzender des dreiköpfigen Schiedsgerichts war der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Eike Ullmann. Am 5. August 2000 wurde der Rechtsstreit schließlich einvernehmlich beigelegt: Die Parteien stellten übereinstimmend fest, dass sich ihr Streit erledigt hatte. Eine inhaltliche Bewertung des Sachverhalts wurde nicht vorgenommen und auf Schadensansprüche wurde wechselseitig verzichtet. Damit war für Uta der Weg frei, wieder an Wettkämpfen teilzunehmen. Richter Ullmann kommentierte abschließend: „De facto war die Sperre (die Uta die Teilnahme an Wettkämpfen verbot) da − aber es bleibt rechtlich ungeprüft, ob dies berechtigt war oder nicht.” (Interview mit Prof. Dr. Eike Ullmann in Der Tagesspiegel, 9. August 2000). Weiter fügte Ullmann hinzu, wenn es irgendwann einmal eine zweite positive Dopingprobe gäbe, gelte diese nach den Regeln des DLV als Utas erster Dopingverstoß.

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